Warum zahlt die KfW auf teure Anlagen nicht mehr?
Die KfW rechnet ihre Prozente bei der ersten Wohneinheit auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten, wenn der Antrag bis 31.01.2027 eingeht. Jeder Euro darüber geht deshalb voll zu Ihren Lasten, und das betrifft schon den Median der Angebote.
Beispiel. Einfamilienhaus, selbst bewohnt, Gasheizung mit mehr als 20 Jahren Betrieb, zu versteuerndes Einkommen über 50.000 €, Antrag bis 31.01.2027. Wir nehmen ein Angebot zum Median von 34.898 € an. In der zweiten Spalte kommen der Zählerschrank zum Median und fünf Heizkörper zum Median dazu.
| Rechnung im Beispiel |
Nur die Anlage |
Mit Zählerschrank und fünf Heizkörpern |
| Kosten |
34.898 € |
41.074 € |
| KfW-Zuschuss, 46 % von 28.000 € |
12.880 € |
12.880 € |
| Bleibt bei Ihnen |
22.018 € |
28.194 € |
Der Zuschuss ändert sich in diesem Fall nicht, Zählerschrank und Heizkörper zahlen Sie allein. Ohne Klimabonus, etwa bei einer jüngeren Gasheizung, beträgt er 8.400 €, und entsprechend mehr bleibt bei Ihnen. Welche Sätze für welchen Haushalt gelten, steht unter Förderung.
Im Stadtgebiet gibt es eine Ausnahme für Grundwasser und Erdwärme. Dort zahlt das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude 30 % auf die Kosten über der Grenze. Bei 50.000 € Kosten und 46 % KfW-Zuschuss kommen KfW und Stadt rechnerisch auf 19.480 €. Dafür muss der Antrag bei der Stadt vor dem Auftrag gestellt sein.