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Wärmepumpe in München — zur Startseite Wärmepumpe in München Heizungs- und Wärmetechnik KfW 458 Zuschuss für Ihre Wärmepumpe
Blick über rote Ziegeldächer und Kamine einer Großstadt an einem klaren Tag, am Horizont eine Bergkette
Heizungs- und Wärmetechnik

Was zahlt die Stadt München für eine Wärmepumpe?

Für Wärmepumpen im Stadtgebiet München zahlt die Stadt 15 % und bei Grundwasser bis zu 9.000 € extra. Der Antrag bei der Stadt muss vor dem Auftrag und vor dem KfW-Antrag stehen.

oder per E-Mail: kontakt@waermepumpe-in-muenchen.de

Die Stadt München zahlt für eine Wärmepumpe im Stadtgebiet 15 % der förderfähigen Kosten, bei einer Wohneinheit rechnerisch höchstens 4.200 €. Bei Grundwasser und Erdwärme kommen bis zu 9.000 € hinzu. Das Programm heißt Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG), die Richtlinie gilt in dieser Fassung seit 28.09.2026.

In fast jedem Fall kommt es auf zwei Regeln an. Der Antrag bei der Stadt kommt als Allererstes, noch vor dem Auftrag an uns und vor dem Antrag bei der KfW. Und die 15 % entfallen, sobald für eine Wohnung im Haus ein Klima- oder Einkommensbonus der KfW beantragt wird. Deshalb lassen sich KfW und Stadt nicht einfach zusammenrechnen.

In welcher Reihenfolge stelle ich die Anträge?

Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Stadt und warten, bis Sie im Portal die Nachricht bekommen, dass beauftragt werden darf. Erst danach unterschreiben Sie den Auftrag und stellen den Antrag bei der KfW. Die Stadt nennt das „Förderantrag vor Auftrag“.

Schritt Was geschieht Wer
Vorher Sanierungsfahrplan liegt vor, Fernwärme ist bei den SWM geklärt, Erstgespräch und Planung sind erlaubt Sie, Energieeffizienz-Experte, wir
1 Antrag im Portal der Stadt stellen, Unterlagen sind dafür noch keine nötig Sie
2 Portalnachricht abwarten, dass die Maßnahme beauftragt werden darf Stadt
3 Auftrag erteilen, KfW-Antrag stellen, einbauen Sie und wir
4 Verwendungsnachweis einreichen, in 3 Jahren Sie, mit unseren Unterlagen
5 Prüfung und Bescheid, danach Auszahlung Stadt

Aufpassen müssen Sie bei Schritt 3, denn die KfW verlangt selbst einen Vertrag vor dem Antrag, allerdings mit einer Bedingung. Für die KfW reicht eine Bedingung, die sich auf ihre eigene Zusage bezieht. Der Stadt reicht das nicht, denn wer diesen Vertrag unterschreibt, bevor die Portalnachricht da ist, hat den Auftrag aus ihrer Sicht zu früh erteilt.

Beispiel. Selbst bewohntes Haus, alte Heizung, Grundwasser-Wärmepumpe, 50.000 € Kosten, Antrag bis 31.01.2027. Sie unterschreiben den Vertrag mit der üblichen KfW-Bedingung, die KfW sagt zu, und erst danach stellen Sie den Antrag bei der Stadt. Die 12.880 € der KfW bleiben möglich, die 6.600 € Zusatzförderung der Stadt nicht mehr. In der richtigen Reihenfolge wären rechnerisch beide Beträge möglich gewesen.

Wir legen den Vertrag deshalb erst zur Unterschrift vor, wenn die Nachricht der Stadt da ist. Geht das im Einzelfall nicht, sieht das Merkblatt der Stadt vom 27.01.2026 einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung vor, die ausdrücklich die Beauftragungsfreigabe nennt. Einen Fachplaner dürfen Sie auch vor dem Antrag beauftragen. Die Schritte auf der Seite der KfW stehen unter KfW 458.

Hände mit Bleistift und Zollstock über einem Grundriss auf einem Holztisch in einer holzvertäfelten Stube, daneben eine Tasse

Lohnt sich die Stadt neben der KfW?

Bei einer Luft-Wärmepumpe mit alter Heizung und Antrag bis 31.01.2027 lohnt sie sich rechnerisch nicht. Die KfW allein zahlt 46 %, der Weg über die Stadt 45 %, und dafür brauchen Sie zusätzlich den Sanierungsfahrplan. Anders sieht es aus, wenn Ihnen kein Klimabonus zusteht oder wenn Sie Grundwasser nutzen.

Vergleich bei 28.000 €: nur KfW 12.880 €, KfW plus Stadt 12.600 €; ab 01.02.2027 sind es 11.445 € und 12.262,50 €

Haushalt und Anlage Nur KfW KfW und Stadt Besser ist rechnerisch
Selbstnutzer, alte Heizung, Luft, Antrag bis 31.01.2027, Grenze 28.000 € 46 % = 12.880 € 45 % = 12.600 € nur KfW
Selbstnutzer, alte Heizung, Luft, Antrag ab 01.02.2027, Grenze 27.250 € 42 % = 11.445 € 45 % = 12.262,50 € KfW und Stadt, bis die KfW-Sätze im ersten Quartal 2027 sinken
Selbstnutzer, jüngere Gasheizung, Luft, 28.000 € 30 % = 8.400 € 45 % = 12.600 € KfW und Stadt
Vermieter, Luft, 28.000 € 30 % = 8.400 € 45 % = 12.600 € KfW und Stadt
Selbstnutzer mit Einkommensbonus bis 70 %, Luft, 28.000 € 70 % = 19.600 € die 15 % entfallen nur KfW
Selbstnutzer, alte Heizung, Grundwasser, 50.000 € 46 % = 12.880 € 12.880 € + Zusatz 6.600 € = 19.480 € KfW mit Bonus plus Zusatz
Selbstnutzer mit Einkommensbonus bis 70 %, Grundwasser, 50.000 € 70 % = 19.600 € 19.600 € + Zusatz 6.600 € = 26.200 € KfW mit Bonus plus Zusatz
Selbstnutzer, jüngere Gasheizung, oder Vermieter, Grundwasser, 50.000 € 30 % = 8.400 € 45 % = 12.600 € + Zusatz 6.600 € = 19.200 € KfW und Stadt mit Zusatz

„Alte Heizung“ meint in der Tabelle eine, die den Klimabonus bringt. Zeilen ohne Datum gelten für einen Antrag bis 31.01.2027, bei den Luft-Wärmepumpen mit Kosten mindestens in Höhe der Grenze. Alle Zeilen sind aus den beiden Richtlinien gerechnet und keine Zusage. Die Kosten des Sanierungsfahrplans sind nicht abgezogen, weil uns dafür keine belegte Zahl vorliegt. Holen Sie das Honorar deshalb vor der Entscheidung ein.

Für das erste Quartal 2027 nennt die Richtlinie des Bundes 15 % Grundförderung, der Starttag steht nicht fest. Sobald das gilt, müssen alle Zeilen neu gerechnet werden, denn unsere Zahlen gehen von den heutigen 30 % aus.

Wer auf den Klimabonus verzichtet, geht ein Risiko ein, das in der Tabelle nicht steht. Kommt das Geld der Stadt am Ende nicht, weil die Mittel erschöpft sind, hat er bei der KfW nur die 30 % beantragt. Bei 28.000 € Kosten sind das 8.400 € und keine 12.880 €.

Was zahlt die Stadt bei Grundwasser und Erdwärme extra?

Die Zusatzförderung beträgt 30 % der Kosten über der Grenze der KfW, bei einer Wohneinheit höchstens 9.000 €. Sie gilt nur für Grundwasser und Erdwärme, und sie bleibt auch neben Klima- und Einkommensbonus möglich. Einen eigenen Antrag brauchen Sie dafür nicht.

Wohneinheit Anrechenbare Mehrkosten höchstens
erste 30.000 €
zweite bis sechste je 15.000 €
ab der siebten je 8.000 €

Die Stadt rechnet zwei Fälle selbst vor. Bei einer Wohneinheit und 65.000 € Kosten sind es die vollen 9.000 €. Bei 10 Wohneinheiten liegen die Kosten im Beispiel bei 177.000 € und die Grenze bei 135.000 €, also 42.000 € darüber und 12.600 € Zusatzförderung.

Gezahlt wird nur auf Kosten, die auch bei der KfW eingereicht wurden. Reichen Sie dort deshalb alle Rechnungen ein, auch die oberhalb der KfW-Grenze, obwohl die KfW darauf nichts zahlt. Bei der Grundwasser-Wärmepumpe liegen die Kosten nach dem Modell von co2online mit 27.000 bis 50.000 € oft über der Grenze. Die Erdsonde käme ebenfalls darüber, ist in München aber nur in den quartären Kiesschichten zulässig und deshalb selten machbar.

Für welche Häuser zahlt die Stadt nicht?

Die Stadt zahlt nicht, wenn Fernwärme vorhanden oder möglich ist. Das betrifft die Grund- und die Zusatzförderung, und es ist in München kein Randfall, denn das Fernwärmenetz ist rund 1.000 km lang, und ein Ausbau auf ca. 1.600 km gilt als möglich.

Nach unserer Auswertung der Karte des Wärmeplans (Stand 12/2025) liegen in der Maxvorstadt 78 % der Fläche im Gebiet für Wärmenetze, in Allach-Untermenzing 5 %, in der Stadt insgesamt 28 %. Das sind Flächenanteile, für ein einzelnes Haus gilt die Auskunft der SWM. Fragen Sie dort, bevor Sie einen Sanierungsfahrplan bezahlen. Was der Plan in Ihrem Bezirk bedeutet, steht unter Wärmeplan München.

Bedingung Wert
Gebäude Bestandswohngebäude im Stadtgebiet, mindestens 10 Jahre alt
Nutzung mindestens 50 % Wohnnutzung
Antrag stellen dürfen Eigentümer und Gleichgestellte, Eigentümergemeinschaften über die Hausverwaltung
Antrag stellen dürfen nicht Mieter, Pächter, Ersterwerber
Bindefrist 10 Jahre
Daneben ausgeschlossen Steuerbonus nach § 35c EStG
Gebühr keine
Obergrenze Bund und Stadt höchstens 60 % der förderfähigen Kosten, Zusatzförderung zählt nicht mit

Beim Gebäudealter verlangt die KfW 5 Jahre seit dem Bauantrag, die Stadt 10, ein Haus kann also bei der KfW gefördert werden und im Stadtprogramm noch zu jung sein. Eigenleistung wird nicht gefördert, ausgenommen Material mit Bestätigung. Die Rechnungen müssen auf den Antragsteller lauten und von seinem Konto bezahlt werden.

Brauche ich dafür wirklich einen Sanierungsfahrplan?

Ja, ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es keine Förderung der Stadt, auch nicht für den Brunnen. Er muss schon vorliegen, wenn Sie den Antrag stellen, und er muss die Wärmepumpe als Maßnahme enthalten.

Der Plan muss das Haus spätestens 2035 zum Effizienzhaus 55 oder 40 führen. Er darf nicht vor dem 01.11.2020 erstellt sein; einen Plan von vor dem 19.01.2024 muss unter Umständen ein Energieeffizienz-Experte anpassen, bei Denkmälern gelten eigene Standards. Bestellen Sie ihn bei einem Experten, der neutral arbeitet, denn auch das verlangt die Richtlinie. Prüfen Sie früh, ob Sie schon einen haben, denn ohne Plan können Sie den Antrag nicht stellen.

Ist das Geld sicher, wenn der Antrag gestellt ist?

Nein, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Stadt vergibt die Mittel im Rahmen des Haushalts in der Reihenfolge vollständiger Anträge, und zu einem vollständigen Antrag gehört der Verwendungsnachweis. Mit dem Antrag allein sichern Sie sich also kein Geld. Eine Zahl zum Budget 2026 können wir nicht belegen, und wie weit es reicht, wissen wir deshalb nicht.

Für die Finanzierung heißt das, dass die Anlage auch ohne die Stadt tragbar sein sollte. Die Prüfung dauert derzeit bis zu einem Monat, die Auszahlung folgt 8 bis 10 Wochen nach dem Bescheid. Zum Verwendungsnachweis gehören unter anderem die Auszahlung der KfW, die Bestätigung nach Durchführung, die Rechnungen und bei einem Denkmal die Erlaubnis der Behörde.

Was gilt für Eigentümergemeinschaften?

Eine Eigentümergemeinschaft stellt den Antrag über die Hausverwaltung und reicht einen Beschluss ein, dass alle Eigentümer auf die Boni der KfW verzichten. Beantragt auch nur ein Eigentümer seinen Bonus, entfallen die 15 % für das ganze Haus.

Bei Grundwasser sieht die Abwägung anders aus, denn die Zusatzförderung bleibt auch bei Boni bestehen. In größeren Häusern lohnt deshalb eine Rechnung je Wohnung, bevor die Versammlung abstimmt. Das Verfahren in der Gemeinschaft steht unter Mehrfamilienhaus.

Wo bekomme ich Hilfe beim städtischen Antrag?

Das Bauzentrum München in der Messestadt Riem berät kostenfrei, zum Programm eine halbe Stunde lang. Die Regeln im Original stehen auf der Seite der Stadt zum Heizungstausch.

Wir liefern Ihnen die Kostenaufstellung und die Unterlagen, die der Betrieb beisteuern muss, und rechnen beim ersten Termin aus, welcher Weg für Ihr Haus mehr bringt. Eine Übersicht aller Sätze auch außerhalb der Stadt steht unter Förderung. Falls der Antrag bei der Stadt schon läuft, sagen Sie uns das gleich in der ersten Nachricht, über das Formular oder an kontakt@waermepumpe-in-muenchen.de.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Stadt München für eine Wärmepumpe?

15 % der förderfähigen Kosten, bei einer Wohneinheit rechnerisch höchstens 4.200 €. Bei Grundwasser und Erdwärme kommen bis zu 9.000 € Zusatzförderung hinzu, zusammen rechnerisch höchstens 13.200 €. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Muss ich den Antrag bei der Stadt vor dem KfW-Antrag stellen?

Ja, die Stadt verlangt das ausdrücklich. Zuerst stellen Sie den städtischen Antrag und warten die Portalnachricht ab, dass beauftragt werden darf. Danach folgen Auftrag, KfW-Antrag und Einbau.

Ich habe den Vertrag schon unterschrieben, bekomme ich noch Geld von der Stadt?

Nein, ein vorher erteilter Auftrag verhindert die Förderung. Eine Ausnahme ist ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, die sich ausdrücklich auf die Beauftragungsfreigabe der Stadt bezieht. Die Bedingung für die KfW allein reicht dafür nicht.

Kann ich den Klimabonus der KfW und die 15 % der Stadt zusammen bekommen?

Nein, die 15 % der Stadt entfallen, wenn für mindestens eine Wohnung im Haus ein Klima- oder Einkommensbonus der KfW beantragt wird. Die Zusatzförderung für Grundwasser und Erdwärme bleibt davon unberührt.

Gibt es die Zusatzförderung auch für eine Luft-Wärmepumpe?

Nein, sie gilt nur für Grundwasser und Erdwärme. Die Luft-Wärmepumpe kann die 15 % Grundförderung bekommen, wenn kein KfW-Bonus beantragt wird und die übrigen Bedingungen erfüllt sind.

Brauche ich für das städtische Programm einen Sanierungsfahrplan?

Ja, ein individueller Sanierungsfahrplan muss beim Antrag vorliegen und die Maßnahme enthalten. Er muss spätestens 2035 zum Effizienzhaus 55 oder 40 führen und darf nicht vor dem 01.11.2020 erstellt sein.

Zahlt die Stadt auch, wenn in meiner Straße Fernwärme liegt?

Nein, Grund- und Zusatzförderung entfallen, wenn Fernwärme vorhanden oder möglich ist. Ob das für Ihr Haus zutrifft, klären Sie über die SWM, denn die Karte des Wärmeplans ist nur baublockscharf.

Ist das Geld reserviert, sobald der Antrag gestellt ist?

Nein, die Mittel gehen im Rahmen des Haushalts in der Reihenfolge vollständiger Anträge einschließlich Verwendungsnachweis weg. Die Portalnachricht erlaubt den Auftrag, sie sagt aber kein Geld zu.

Wie lange dauert die Auszahlung des städtischen Zuschusses?

8 bis 10 Wochen nach dem Bescheid, die Prüfung dauert derzeit bis zu einem Monat. Vorher kommt der Verwendungsnachweis, für den Sie 3 Jahre Zeit haben. Die Anlage bezahlen Sie also zuerst selbst.

Gilt das Förderprogramm auch in Pullach oder Germering?

Nein, das Programm gilt nur im Stadtgebiet München. Im Umland bleibt die KfW, dazu vereinzelt ein Zuschuss der Gemeinde.

Hände mit Bleistift und Zollstock über einem Grundriss auf einem Holztisch in einer holzvertäfelten Stube, daneben eine Tasse
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