In welcher Reihenfolge stelle ich die Anträge?
Zuerst stellen Sie den Antrag bei der Stadt und warten, bis Sie im Portal die Nachricht bekommen, dass beauftragt werden darf. Erst danach unterschreiben Sie den Auftrag und stellen den Antrag bei der KfW. Die Stadt nennt das „Förderantrag vor Auftrag“.
| Schritt |
Was geschieht |
Wer |
| Vorher |
Sanierungsfahrplan liegt vor, Fernwärme ist bei den SWM geklärt, Erstgespräch und Planung sind erlaubt |
Sie, Energieeffizienz-Experte, wir |
| 1 |
Antrag im Portal der Stadt stellen, Unterlagen sind dafür noch keine nötig |
Sie |
| 2 |
Portalnachricht abwarten, dass die Maßnahme beauftragt werden darf |
Stadt |
| 3 |
Auftrag erteilen, KfW-Antrag stellen, einbauen |
Sie und wir |
| 4 |
Verwendungsnachweis einreichen, in 3 Jahren |
Sie, mit unseren Unterlagen |
| 5 |
Prüfung und Bescheid, danach Auszahlung |
Stadt |
Aufpassen müssen Sie bei Schritt 3, denn die KfW verlangt selbst einen Vertrag vor dem Antrag, allerdings mit einer Bedingung. Für die KfW reicht eine Bedingung, die sich auf ihre eigene Zusage bezieht. Der Stadt reicht das nicht, denn wer diesen Vertrag unterschreibt, bevor die Portalnachricht da ist, hat den Auftrag aus ihrer Sicht zu früh erteilt.
Beispiel. Selbst bewohntes Haus, alte Heizung, Grundwasser-Wärmepumpe, 50.000 € Kosten, Antrag bis 31.01.2027. Sie unterschreiben den Vertrag mit der üblichen KfW-Bedingung, die KfW sagt zu, und erst danach stellen Sie den Antrag bei der Stadt. Die 12.880 € der KfW bleiben möglich, die 6.600 € Zusatzförderung der Stadt nicht mehr. In der richtigen Reihenfolge wären rechnerisch beide Beträge möglich gewesen.
Wir legen den Vertrag deshalb erst zur Unterschrift vor, wenn die Nachricht der Stadt da ist. Geht das im Einzelfall nicht, sieht das Merkblatt der Stadt vom 27.01.2026 einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung vor, die ausdrücklich die Beauftragungsfreigabe nennt. Einen Fachplaner dürfen Sie auch vor dem Antrag beauftragen. Die Schritte auf der Seite der KfW stehen unter KfW 458.