Beim Monoblock steckt der ganze Kältekreis in einem geschlossenen Gerät, zum Haus führen nur Heizwasser- und Stromleitungen. Beim Split sitzt ein Teil des Kreises im Haus, Außen- und Innengerät sind über eine Kältemittelleitung verbunden. Für beide gilt laut Bundesverband Wärmepumpe (Stand 15.11.2024) ab 2027 eine neue Grenze. Neue Monoblock-Geräte bis 50 kW und Split-Geräte bis 12 kW dürfen dann kein Kältemittel über GWP 150 enthalten.
GWP ist das Treibhauspotenzial des Kältemittels. R32 liegt bei 675 und damit darüber, R290 liegt bei 3. In den meisten Häusern mit Platz ums Haus ist der Monoblock die einfachere Wahl, ein Split kann bei langen Leitungswegen besser passen.

