Der Antrag für KfW 458 läuft in sechs Schritten, und der Antrag bei der KfW selbst ist erst der dritte. Vorher brauchen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA) und einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit Bedingung. Die Reihenfolge steht in der Bundesrichtlinie vom 17.08.2026 (Nr. 9.2.1) und im KfW-Merkblatt 458.
Ein Vertrag ohne Bedingung und ein Baubeginn vor dem Antrag sind förderschädlich. Vor dem Antrag erlaubt die Richtlinie Planung und Beratung. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer, die beiden Bestätigungen kommen von uns als Fachbetrieb.

