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Baugrube im Kies mit Schichten aus runden Flusskieseln, unten steht klares Grundwasser, daneben ein Messstab
Heizungs- und Wärmetechnik

Grundwasser-Wärmepumpe: Erlaubnis und Anzeige in München

Für eine Grundwasser-Wärmepumpe in München brauchen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Bis 50 kW gilt sie nach 3 Monaten als erteilt, die Gebühr liegt in der Regel bis 200 €.

oder per E-Mail: kontakt@waermepumpe-in-muenchen.de

Eine Grundwasser-Wärmepumpe braucht in München eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 70 des Bayerischen Wassergesetzes. Bei Anlagen bis 50 kW gilt sie als erteilt, wenn die Behörde nicht binnen 3 Monaten entscheidet, und die Stadt verlangt dafür in der Regel bis 200 €. Mindestens 1 Monat vor der Bohrung kommt außerdem die Bohranzeige dazu.

Vorgang Grenze oder Frist Gebühr Stelle in München
Grundwasserauskunft, freiwillig ca. 3 Werktage 3 Pegel privat pauschal 30 € Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU)
Bohranzeige mindestens 1 Monat vor Beginn von der Stadt nicht genannt RKU, Sachgebiet Wasserrecht
Anzeige beim Landesamt für Umwelt zusätzlich, Portal TANGO nicht genannt Landesamt für Umwelt
Erlaubnis bis 50 kW gilt nach 3 Monaten als erteilt in der Regel bis 200 € Sachgebiet Wasserrecht
Erlaubnis über 50 kW keine pauschale Dauer 200 bis 10.000 € Sachgebiet Wasserrecht, Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt

Stand 11/2026, Quellen Art. 70 BayWG, Wasserwirtschaftsamt München 09/2026 und Stadt München. Das Honorar des Sachverständigen steht in keiner dieser Quellen und kommt zu den Gebühren hinzu.

Wann gilt das einfache Verfahren nach Art. 70?

Das einfache Verfahren gilt, wenn alle fünf Bedingungen erfüllt sind. Das Gesetz nennt oberflächennahes Grundwasser, höchstens 50 kJ/s und die Wiedereinleitung. Dazu darf das Grundstück in keinem Schutzgebiet und auf keiner Altlast liegen, und ein privater Sachverständiger muss ein Gutachten erstellen.

Die 50 kJ/s entsprechen den 50 kW, mit denen die Stadt rechnet, und reichen etwa für drei Wohneinheiten. Das Wasserwirtschaftsamt bezieht die Grenze auf die Verdampferleistung, sie liegt also unter der Heizleistung im Datenblatt. Für das Einfamilien-, Doppel- und Reihenhaus ist die Grenze deshalb selten ein Thema, beim Mehrfamilienhaus rechnen wir sie im Einzelfall nach.

Oberflächennah heißt hier Grundwasser mit freiem Spiegel. Die Bohrung geht durch die Deckschichten bis ins erste Stockwerk, tiefere oder gespannte Vorkommen sind unzulässig. Reicht die Bohrung mehrere Meter ins Tertiär, verlangt die Stadt zusätzlich eine Erlaubnis.

Liegt das Grundstück in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet oder auf einer Altlast, gilt auch für kleine Anlagen das Verfahren über 50 kW. Dann begutachtet das Wasserwirtschaftsamt, und die Regel mit den 3 Monaten greift nicht.

Geöffneter runder Betonschacht im Rasen mit blauen Leitungen und Absperrventil, Hände in Handschuhen heben den Deckel

Welche Unterlagen verlangt die Stadt München bis 50 kW?

Die Stadt verlangt einen formlosen Antrag, zwei Pläne, den Brunnenausbau und das Gutachten, einmal auf Papier und einmal digital. Die Daten zur Anlage kommen aus dem Antragsblatt des Wasserwirtschaftsamts vom September 2026.

  • Pläne. Übersichtsplan im Maßstab 1:25.000 und Lageplan 1:1.000 mit beiden Brunnen.
  • Brunnen. Ausbauzeichnung und Schichtenprofil. Beides gibt es erst nach der Bohrung, deshalb steht die Bohrung im Ablauf vor dem Antrag.
  • Gutachten. Ein privater Sachverständiger der Wasserwirtschaft beurteilt die thermische Nutzung. Das Landesamt für Umwelt führt die Liste.
  • Anlage. Fabrikat, Verdampferleistung, Kältemittel, Prüfzeugnis nach DIN 8901 oder Leckageabschaltung, Entnahme in Litern je Sekunde, Tages- und Jahresbedarf, Temperaturänderung in Kelvin.

Das meiste davon liegt uns und der Bohrfirma ohnehin vor, Sie als Eigentümer unterschreiben den Antrag und reichen ihn ein. Eine Zusage über die Entscheidung der Behörde können wir nicht geben.

Eine feste Grenze für die Temperaturänderung am Brunnen haben wir in keiner aktuellen Quelle gefunden, deshalb nennen wir hier keinen Wert. Im Antrag steht der geplante Wert, und der Sachverständige beurteilt ihn.

In welcher Reihenfolge läuft das ab?

Erst die Auskunft und der Förderantrag, dann Anzeige und Bohrung, zuletzt die Erlaubnis und der Betrieb. Wer in München städtische Förderung möchte, muss diese Reihenfolge einhalten, denn ein vorher erteilter Auftrag verhindert sie.

Schritt Was passiert Worauf Sie achten
1 Grundwasserauskunft und Fernwärme klären Bei möglicher Fernwärme entfällt die städtische Förderung
2 Antrag beim Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude, dann Portalnachricht abwarten Vertrag vorher nur mit Bedingung nach Merkblatt vom 27.01.2026
3 Auftrag und Antrag bei der KfW Die Bestätigung zum Antrag erstellen wir
4 Bohranzeige und Eintrag in TANGO Mindestens 1 Monat Vorlauf
5 Bohrung und Pumpversuch Firma nach DVGW W 120, Versuch bis 144 Stunden erlaubnisfrei
6 Gutachten und Antrag auf Erlaubnis Frist 3 Monate bis 50 kW
7 Betrieb, danach Nachweise an KfW und Stadt Bindefrist bei der Stadt 10 Jahre

Offen bleibt eine Frage bei Schritt 5. Die Stadt erlaubt vor dem Antrag die Fachplanung, die Hauptmaßnahme aber nicht, und ob eine Probebohrung schon dazu zählt, steht in keiner Quelle, die wir gelesen haben. Fragen Sie das vor der Bohrung schriftlich beim Programm nach. Wie die KfW-Seite im Einzelnen läuft, steht auf der Seite zum KfW-Antrag.

Wo ist ein Brunnen in München gar nicht möglich?

Wer ist im Umland zuständig, und wo geht es dort?

Im Umland ist das Landratsamt zuständig, fachlich für die Landkreise München, Fürstenfeldbruck, Dachau, Freising und Erding das Wasserwirtschaftsamt München. Das zuständige Wasserwirtschaftsamt für den Landkreis Starnberg können wir nicht sicher nennen. Das Landratsamt München nennt mindestens 50 € für die Erlaubnis und mindestens 25 € für die Bohranzeige; für die anderen Landkreise haben wir keine Gebühren.

Wir haben die Einstufung des Landesamts für Umwelt mit den Gemeindeflächen verschnitten. In der Tabelle stehen Anteile der Fläche, Klassen unter 2 % fehlen. Die Einstufung ist allgemein und ersetzt keine Prüfung durch die Wasserbehörde.

Gemeinde Möglich Mit Einzelfallprüfung Moorgebiet mit Einzelfallprüfung Nicht möglich
Dachau 35 % 39 % 18 % 5 % Moorgebiet
Freising 41 % 43 % 5 % 8 % Moorgebiet, 3 % Schutzgebiet
Garching 97 %
Germering 66 % 16 % 8 % 8 % Schutzgebiet
Gräfelfing 100 %
Grünwald 98 %
Planegg 100 %
Pullach 82 % 5 % 10 % Schutzgebiet, 4 % Gewässer
Starnberg 14 % 60 % 19 % Schutzgebiet, 7 % Moorgebiet
Unterschleißheim 49 % 35 % 12 % Moorgebiet, 3 % Schutzgebiet

Einstufung nach Daten des Landesamts für Umwelt, von uns je Gemeinde ausgewertet, Abruf 11/2026.

In Pullach liegen zwei Schutzgebiete auf der Gemeindefläche, beide am Forstenrieder Park. Im Moorgebiet entscheidet das Landratsamt im Einzelfall. Das städtische Programm gilt im Umland nicht; in Gräfelfing gibt es stattdessen einen eigenen Zuschuss der Gemeinde für Grundwasser-Wärmepumpen im Bestand, Anträge wieder ab 01.01.2027.

Was ändert sich über 50 kW?

Über 50 kW wird das Verfahren länger und teurer, weil das Wasserwirtschaftsamt begutachtet. Die Stadt verlangt ihr Formular in vierfacher Ausfertigung plus digital und nennt 200 bis 10.000 € Gebühr, aber keine Dauer. Das Wasserwirtschaftsamt verlangt Pump- und Schluckversuche mit der 1,5-fachen Entnahmemenge, bis sich der Wasserstand einpendelt.

Rechtsgrundlage sind dann die §§ 8 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes und Art. 15 BayWG, es geht um eine beschränkte Erlaubnis. Anlagen, die allein oder überwiegend kühlen, sind laut Antragsblatt grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Für Eigentümergemeinschaften lohnt deshalb früh der Blick auf die Leistung, siehe Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.

Beispiel. Mehrfamilienhaus in Laim, Wärmepumpe mit 60 kW Heizleistung und einer angenommenen Jahresarbeitszahl von 5. Die Verdampferleistung läge rechnerisch bei 48 kW (60 kW abzüglich ein Fünftel Stromanteil), also knapp unter der Grenze. Bei einer Jahresarbeitszahl von 4 wären es 45 kW, das Verhältnis im Auslegungspunkt steht aber erst im Datenblatt. Eine Reserve von wenigen Kilowatt ist zu knapp, um sich darauf zu verlassen, deshalb klären wir solche Fälle vor der Bohrung mit dem Referat.

Kleines Siedlungshaus der 1950er Jahre mit hellem Putz und Lattenzaun, neben der Garage ein Außengerät

Was sagt das Merkblatt der Stadt zur Lage der Brunnen?

Der Förderbrunnen gehört in den Süden, der Sickerbrunnen in den Norden, mit möglichst großem Abstand und auf Niedrigwasser geplant. Eine Zahl für den Abstand steht im Merkblatt vom August 2026 nicht. Die oft zitierten 10 bis 15 m stammen aus einer Veröffentlichung des Landesamts für Umwelt von 2013 und gelten nur als Einordnung.

Mit den Baubehörden hat die Erlaubnis nichts zu tun. Die Wärmepumpe selbst ist nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei, Denkmal und Erhaltungssatzung bleiben eigene Fragen, siehe Genehmigung der Wärmepumpe in München. Für Erdsonden gilt ein anderer Weg mit eigener Tiefengrenze, den die Seite zur Bohrtiefe der Erdsonde beschreibt.

Wer übernimmt den Papierkram?

Das meiste übernehmen wir und die Bohrfirma, unterschreiben müssen Sie. Legen Sie für das erste Gespräch den Lageplan des Grundstücks und, wenn vorhanden, die Grundwasserauskunft bereit, dann sehen wir schnell, welches Verfahren bei Ihnen gilt. Beides können Sie über das Formular oder an kontakt@waermepumpe-in-muenchen.de schicken.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Genehmigung für eine Grundwasser-Wärmepumpe?

Ja. Nötig ist eine wasserrechtliche Erlaubnis, in München beim Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU), im Umland beim Landratsamt. Dazu kommt mindestens 1 Monat vor der Bohrung die Bohranzeige.

Wie lange dauert die wasserrechtliche Erlaubnis?

3 Monate sind die Grenze bei Anlagen bis 50 kW, denn hat die Behörde bis dahin nicht entschieden, gilt die Erlaubnis als erteilt. Für größere Anlagen nennt die Stadt keine pauschale Dauer.

Was kostet die Erlaubnis für den Brunnen in München?

200 € sind es in der Regel höchstens bis 50 kW, darüber nennt die Stadt 200 bis 10.000 €. Das Honorar des Sachverständigen und die Bohrung kommen hinzu.

Muss ich einen Brunnen für die Wärmepumpe anzeigen?

Ja, sogar zweimal. Die Bohranzeige geht mindestens 1 Monat vorher an die Kreisverwaltungsbehörde, in München an das Sachgebiet Wasserrecht. Zusätzlich wird die Bohrung beim Landesamt für Umwelt im Portal TANGO angezeigt.

Gilt die 50-kW-Grenze für die Heizleistung der Wärmepumpe?

Nein. Gemeint ist die thermische Nutzung des Grundwassers, das Wasserwirtschaftsamt bezieht sie auf die Verdampferleistung. Art. 70 BayWG spricht von 50 kJ/s, das reicht etwa für drei Wohneinheiten.

Darf ich einen Brunnen im Wasserschutzgebiet bohren?

Nein, in der Regel nicht. In München schließt die Stadt das Wasserschutzgebiet Waldtrudering aus, und auch Bohrungen in den Schutzgebieten des Landkreises sind in der Regel untersagt.

Darf ich die Probebohrung ohne Erlaubnis machen?

Ja, nach der Bohranzeige, und ein Pumpversuch ist bis 144 Stunden erlaubnisfrei. Reicht die Bohrung aber mehrere Meter ins Tertiär, braucht schon sie eine Erlaubnis.

Muss ich den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis selbst stellen?

Ja, den Antrag stellt der Eigentümer. Wir und die Bohrfirma bereiten die Unterlagen vor, das Gutachten kommt vom privaten Sachverständigen.

Ist in Gräfelfing oder Pullach das Landratsamt für den Brunnen zuständig?

Ja, für alle Gemeinden des Landkreises ist das Landratsamt München zuständig, Fachbereich Wasserrecht und Wasserwirtschaft. Die Gebühr beträgt dort mindestens 50 € für die Erlaubnis und mindestens 25 € für die Bohranzeige.

Kann ich den Grundwasserstand an meiner Adresse vorab erfragen?

Ja. Die Stadt erteilt schriftlich Grundwasserauskünfte, 3 Pegel kosten privat pauschal 30 € und die Antwort dauert ca. 3 Werktage. Für Solln und Großhadern empfiehlt die Stadt diese Auskunft ausdrücklich.

Hände mit Bleistift und Zollstock über einem Grundriss auf einem Holztisch in einer holzvertäfelten Stube, daneben eine Tasse
Unverbindlich, Antwort innerhalb eines Werktags

Wärmepumpe für Ihr Haus in München

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