Eine Grundwasser-Wärmepumpe braucht in München eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 70 des Bayerischen Wassergesetzes. Bei Anlagen bis 50 kW gilt sie als erteilt, wenn die Behörde nicht binnen 3 Monaten entscheidet, und die Stadt verlangt dafür in der Regel bis 200 €. Mindestens 1 Monat vor der Bohrung kommt außerdem die Bohranzeige dazu.
| Vorgang | Grenze oder Frist | Gebühr | Stelle in München |
|---|---|---|---|
| Grundwasserauskunft, freiwillig | ca. 3 Werktage | 3 Pegel privat pauschal 30 € | Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) |
| Bohranzeige | mindestens 1 Monat vor Beginn | von der Stadt nicht genannt | RKU, Sachgebiet Wasserrecht |
| Anzeige beim Landesamt für Umwelt | zusätzlich, Portal TANGO | nicht genannt | Landesamt für Umwelt |
| Erlaubnis bis 50 kW | gilt nach 3 Monaten als erteilt | in der Regel bis 200 € | Sachgebiet Wasserrecht |
| Erlaubnis über 50 kW | keine pauschale Dauer | 200 bis 10.000 € | Sachgebiet Wasserrecht, Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt |
Stand 11/2026, Quellen Art. 70 BayWG, Wasserwirtschaftsamt München 09/2026 und Stadt München. Das Honorar des Sachverständigen steht in keiner dieser Quellen und kommt zu den Gebühren hinzu.


