Wie prüfen wir, ob Ihr Altbau geeignet ist?
Vier Schritte reichen für eine belastbare Aussage, und nach den ersten beiden wissen Sie meist schon, woran Sie sind. Eine gedämmte Fassade setzen wir dabei nicht voraus.
Schritt 1: Verbrauch in Heizlast umrechnen
Als Heizlast bezeichnet man die Leistung, die an den kältesten Tagen gebraucht wird, damit alle Räume warm bleiben. Als erste Schätzung teilen Sie Ihren Jahresverbrauch in Litern Öl oder Kubikmetern Gas durch 250, das nennt der Praxisratgeber des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP). Aus 2.000 Litern Öl werden so rechnerisch 8 kW. Zum Gegenprüfen dienen die Werte je Quadratmeter.
| Zustand des Hauses |
Heizlast je m² Wohnfläche |
| Unsanierter Altbau |
80 bis 120 W/m² |
| Sanierter Altbau |
50 bis 80 W/m² |
| Ab Effizienzhaus 55 |
30 bis 50 W/m² |
Die Werte stammen vom Hersteller Bosch und sind Richtgrößen. Viele Altbauten liegen dazwischen. Im Feldtest waren bei den Häusern bis Baujahr 1979 die Fenster zu 95 %, das Dach zu 82 % und die Außenwand zu 51 % saniert. Für die Bestellung des Geräts reicht die Schätzung nicht.
Schritt 2: Heizkörpertest an einem kalten Tag
An einem kalten Wintertag stellen Sie den Vorlauf am Kessel auf 55 °C und alle Thermostate auf Stufe 3, so empfiehlt es die Verbraucherzentrale. Sind danach alle Räume warm, kommt die Wärmepumpe in Frage. Bleibt ein Zimmer kühl, notieren Sie welches, denn dort ist vermutlich der Heizkörper zu klein.
Im Altbau betrifft das oft nur einzelne Räume. Eine Rechnung ersetzt der Test nicht, Sie wissen danach aber, welche Räume in Ihrem Haus knapp sind.
Schritt 3: Raumweise rechnen und einzelne Heizkörper ersetzen
Wir rechnen die Heizlast Raum für Raum nach DIN EN 12831 und vergleichen sie mit der Leistung Ihrer Heizkörper bei 55 °C und darunter. Die Norm-Außentemperatur nehmen wir nach Postleitzahl, sie beträgt in 80639 zum Beispiel −12,8 °C. Ein neuer Heizkörper kostet 326 bis 1.207 Euro, im Median 642 Euro (Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, 2025), fünf Stück rechnerisch rund 3.210 Euro.
Jedes Grad weniger spart laut Verbraucherzentrale 2 bis 4 % Strom. Wie stark die Temperatur auf die Effizienz durchschlägt, lässt sich an den Datenblattwerten eines 9-kW-Geräts ablesen, das wir nur als Beispiel nennen und nicht empfehlen.
| Außenluft |
COP bei 35 °C Vorlauf |
COP bei 55 °C Vorlauf |
| 7 °C |
4,48 |
2,78 |
| −7 °C |
2,63 |
1,80 |
Der COP gibt an, wie viel Wärme das Gerät in diesem Moment je Kilowattstunde Strom liefert. Mehr zu Heizkörpern und Temperaturen steht unter Vorlauftemperatur und Heizkörper.
Schritt 4: Aufstellort und Erlaubnisse klären
Zuletzt schauen wir, wo das Gerät stehen kann und wer zustimmen muss. In der dichten Altbaubebauung sind Hinterhof und Nachbarfenster nah, und im Vorgarten sind bauliche Anlagen laut Lokalbaukommission grundsätzlich unzulässig. Ein Gerät im Gebäude braucht dagegen keinen Lärmnachweis. Bei Ensemble, Denkmal und Erhaltungssatzung gehen die Regeln weiter, sie stehen weiter unten.